Das Land Burgenland gewährt zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2017/2018 Burgenländerinnen und Burgenländern eine einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– pro Haushalt. Dieser kann am Gemeindeamt beantragt werden, vorausgesetzt das folgende Haushaltseinkommen wird nicht überschritten:
Einzelperson € 845,–
Ehepartner/Lebensgemeinschaften € 1.266,–
pro Kind € 162,–
für jede weitere Person im Haushalt € 422,–
Anträge müssen bis 28.2.2018 beim Gemeindeamt eingebracht werden. – Einkommensnachweis bitte nicht vergessen, bzw mitnehmen.
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